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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am “Digistore24 MVP-Event” in Singapur 2025

Präambel

Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am “Digistore24 MVP-Event” (die Veranstaltung) vom 09.10.2025 bis 12.10.2025. Die Veranstaltung wird von der Digistore24 GmbH, St. Godehard Str. 32, 31139 Hildesheim, Deutschland (Veranstalter) ausgerichtet und organisiert. Für die Teilnahme an der Veranstaltung gelten nachfolgende Teilnahmebedingungen. 

§1 Teilnahmeberechtigte

Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind ausschließlich namentlich eingeladene, natürliche Personen berechtigt, die Ihre Teilnahme unter Wahrung des in §2 beschriebenen Anmeldeprozesses bestätigt haben. Die Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf Dritte ist ausgeschlossen. 

Der Teilnehmer versichert, keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu haben, die seine Teilnahme an einer Veranstaltung dieser Art ausschließen. Er verpflichtet sich, etwaige Hinweise des Veranstalters zu Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zu beachten. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer mit Krankheitssymptomen von der Veranstaltung auszuschließen.

Eine Teilnahme mit Begleitpersonen ist nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter zulässig. Für nicht genehmigte Begleitpersonen besteht kein Anspruch auf Zutritt oder Versorgung im Rahmen der Veranstaltung.

§2 Anmeldung

Alle Teilnahmeberechtigten erhalten vom Veranstalter eine persönliche Einladung für die Veranstaltung. Der Einladung beigefügt ist ein Weblink zu einem Online-Anmeldeformular. Dieses ist vom Teilnehmer unter Wahrung einer Frist von 14 Tagen nach dem Versand der Einladung auszufüllen und an den Veranstalter zu übermitteln. 

Zur Wahrung seiner vertraglichen Verpflichtungen ist der Veranstalter lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Einladung an die vom Teilnehmer angegebene E-Mailadresse versandt wurde. Dem Teilnehmer bleibt jedoch vorbehalten, einen Nachweis zu erbringen, dass ihm die Einladung nicht oder erst nach Fristablauf zugegangen ist.

Meldet der Teilnehmer sich nicht fristgerecht für die Teilnahme an der Veranstaltung an, erlischt die Teilnahmeberechtigung ersatzlos. Der Veranstalter schuldet in diesem Fall keinerlei Ersatzleistung. Dies umfasst insbesondere auch Aufwendungen, die der Teilnehmer im Glauben an die berechtigte Teilnahme an der Veranstaltung getätigt hat, insbesondere für Transport und Unterbringung. 

Nach Eingang der Anmeldung bestätigt der Veranstalter diese innerhalb von 5 Tagen in Textform und übermittelt dem Teilnehmer den genauen Veranstaltungsort sowie ein vorläufiges Veranstaltungsprogramm. Ohne die Bestätigung des Veranstalters in Textform gilt die Anmeldung nicht als vollständig abgeschlossen und es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung. 

Erscheint ein bestätigter Teilnehmer trotz Voranmeldung nicht zur Veranstaltung und erfolgt die Nichtteilnahme ohne dringende Gründe (bspw. Krankheit), behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von zukünftigen Einladungen auszuschließen und Schadensersatz bzw. eine Vertragsstrafe gemäß §9 zu verlangen. Der Teilnehmer hat die Gründe der Absage nachzuweisen. 

§3 Inhalt der Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahmeberechtigung berechtigt lediglich zur Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere Kosten für die An- und Abreise des Teilnehmers zur Veranstaltung, die Unterbringung des Teilnehmers während im Veranstaltungszeitraum sowie Verpflegungskosten des Teilnehmers über die während der Veranstaltung seitens des Veranstalters gestellte Verpflegung hinaus, vom Teilnehmer selbst zu tragen sind. Die Organisation von An- und Abreise, Unterbringung und Verpflegung obliegt allein dem Teilnehmer. 

Inhalt und Ablauf der Veranstaltung werden vom Veranstalter vorab und in vorläufiger und stark verkürzter Fassung an den Teilnehmer kommuniziert. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, die Inhalte sowie den Ablauf der Veranstaltung jederzeit zu erweitern, zu verkleinern oder zu verändern. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte Veranstaltungsinhalte. 

§4 Absage / Verlegung 

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund zeitlich sowie örtlich zu verlegen oder ganz abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn wirtschaftliche oder politische Gründe vorliegen oder die Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer besonderen Gefährdung der Veranstaltung, des Veranstalters oder der Teilnehmer nicht unerheblich beeinträchtig sein könnte (z.B. Pandemie, Krieg, etc.). 

Der Veranstalter ist ferner berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, sollten mindestens 20% der eingeladenen Teilnehmer die Teilnahme verweigern, absagen oder den Anmeldeprozess gemäß §2 nicht vollständig durchlaufen haben. 

Im Falle einer Absage oder Verlegung der Veranstaltung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, Aufwendungen, die der Teilnehmer gutgläubig im Vertrauen auf die planmäßige Teilnahme an der Veranstaltung getätigt hat, zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter die Gründe, die zur Absage oder Verlegung der Veranstaltung führen, grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet. 

Änderungen am Programm, Ort oder Ablauf der Veranstaltung werden dem Teilnehmer an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse kommuniziert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ihn Nachrichten des Veranstalters erreichen. Eine Haftung für nicht zur Kenntnis genommene Informationen ist ausgeschlossen.

§5 Ausschluss 

Der Veranstalter ist berechtigt, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren, wenn Grund zur Annahme für eine Beteiligung des Vertragspartners an folgenden Handlungen besteht:

  • Sämtliche strafbare Handlungen gegen Digistore24;
  • Bewusst falsche oder irreführende Aussagen gegenüber Digistore24;
  • Tatsachenbehauptungen oder Andeutungen in der Öffentlichkeit, die geeignet sind, das Ansehen von Digistore24 zu beeinträchtigen und/oder zu beschädigen, unabhängig von deren Wahrheitsgehalt;
  • Nichteinhaltung der von Digistore24 vorgegebenen Richtlinien;
  • Manipulation des Gewinnspiels.

Der Veranstalter kann den Teilnehmer auch dann von der Teilnahme ausschließen, wenn Gründe vorliegen, die eine außerordentliche Kündigung dieser Vereinbarung rechtfertigen. 

§6 Vertraulichkeit und Verhalten

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Veranstaltung dem Austausch zwischen hoch performanten Nutzern der Plattform “Digistore24” dient. Der Teilnehmer ist daher verpflichtet, Geschäftsdaten, sowie Geschäftsgeheimnisse von Digistore24 oder von Dritten, die er im Rahmen der Veranstaltung erfährt, stillschweigend zu bewahren. 

Das Anfertigen von Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen ganzer Programmpunkte des Veranstaltungsprogrammes ist untersagt. Entsprechende Aufnahmen im Umfeld des Programmes (bspw. während Pausen oder Sequenzen der Veranstaltung von unter zwei Minuten) sind grundsätzlich gestattet. Jedwede Zuwiderhandlung kann mit dem sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung durch den Veranstalter geahndet werden. Der Veranstalter hat zudem das Recht, die sofortige Löschung von veröffentlichtem Bild-, Ton- oder Videomaterial zu verlangen. §9 gilt entsprechend.

Der Veranstalter ist berechtigt, Bild-, Video- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung anzufertigen und zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verändern sowie für eigene Presse-, Dokumentations- und Werbezwecke zu nutzen. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer auf Anfrage entsprechendes Material und Verarbeitungsrechte zur werblichen Nutzung zur Verfügung stellen. §7 gilt entsprechend. Dieses Recht gilt auch für alle Teilnehmer, die Aufnahmen im Umfeld der Veranstaltung (bspw. in Pausen) anfertigen.

Der Veranstalter übt während der gesamten Dauer der Veranstaltung das Hausrecht aus. Teilnehmer haben den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen Anstandsregeln, geltendes Recht oder Veranstaltungsrichtlinien kann der Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung eventuell entstandener Kosten besteht in diesem Fall nicht.

§7 Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und nutzt  für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung personenbezogene Daten der Teilnehmer. Die Erhebung und Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist der Veranstalter:

Digistore24 GmbH, St. Godehard Str. 32, 31139 Hildesheim. 

Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen, werden folgende personenbezogene Daten durch den Veranstalter erhoben:

  • Adressdaten (Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit, etc.) 
  • Ihre Digistore24-ID
  • Ihre E-Mailadresse
  • Bild-, Ton und Videodaten

Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) und lit. f) DSGVO.

Der Veranstalter wird die Daten des Teilnehmers löschen, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn seitens des Veranstalters mit keinen weiteren Ansprüchen aus der Ausrichtung der Veranstaltung zu rechnen ist. Die Daten werden bis zu 3 Jahre nach Abschluss der Veranstaltung gespeichert. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.  

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Dies gilt nicht für im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen. 

Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer jederzeit das Recht, Auskunft über die beim Veranstalter bezüglich seiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das Gleiche gilt für die Löschung von den entsprechenden Daten beim Veranstalter gem. Art. 17 DSGVO, sowie die Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO und Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO.

Gegen eine Datenverarbeitung, welche der Veranstalter auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO stützt, kann der Teilnehmer darüber hinaus unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Darüber hinaus hat jeder Teilnehmer das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Detaillierte Informationen finden Sie jederzeit unter https://www.digistore24.com/datenschutzerklärung

Der Teilnehmer kann auch jederzeit unseren Datenschutzbeauftragten - etwa unter datenschutz@digistore24.com - erreichen.

§8 Haftung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und –Begrenzungen:

Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. 

Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

§9 Schadensersatz / Vertragsstrafe

Verstößt der Teilnehmer schuldhaft gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages, so ist er dem Veranstalter zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet. 

Zusätzlich ist der Veranstalter berechtigt, eine nach billigem Ermessen festzusetzende angemessene Vertragsstrafe vom Teilnehmer zu verlangen. Der Teilnehmer ist berechtigt, die Angemessenheit der Vertragsstrafe vom zuständigen Gericht überprüfen zu lassen.

§10 Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist Hildesheim.

Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies betrifft auch die Abgeltung dieser Schriftformklausel. Der Schriftform ist jedoch durch die Nutzung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur genüge getan. 

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.